Das Recht des Stärkeren ≠ Die Stärke des Rechts

Langsam werden die Daumenschrauben enger gezogen. Die persönlichen Freiheiten, und darunter fällt auch die Freiheit, sein Gesicht nicht zu verhüllen, werden immer weiter eingeschränkt. Nun gilt die Maskenpflicht in der gesamten Stadt – mit Ausnahme von … eine Liste von Orten, an denen die Munaschu nicht getragen werden muss, gibt es gottlob ebenfalls. Es handelt sich ausnahmslos um Wälder und Felder, innerstädtische Parks und Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Grünanlagen, Grünflächen, Grünzüge … Vielleicht ist auch die Grünstraße davon ausgenommen, dies muss noch eruiert werden.

 

Bei der seit dem 4. November geltenden Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) handelt es sich (aufgrund des konkreten Sachverhaltes „Schutz vor einer Ansteckung durch das Virus“) um eine Allgemeinverfügung. Dieser Begriff ist wie folgt definiert:

 

Eine Allgemeinverfügung ist nach § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. Dies unterscheidet die Allgemeinverfügung von sonstigen Verwaltungsakten, die regelmäßig nur einen konkreten Einzelfall regeln und dabei Rechtswirkung entfalten. Da sich eine Allgemeinverfügung an einen größeren Personenkreis richtet, ähnelt sie in dieser Hinsicht in ihrer Wirkung einer Rechtsverordnung oder Satzung.


 

Was die Coronaschutzverordnung so enervierend macht, ist, dass sie im Grunde genommen ALLE betrifft und eigentlich ÜBERALL gilt. Von obigen Ausnahmen abgesehen. Darin ähnelt sie formell dem Pauschalurteil. Und das in mehrfacher Hinsicht. Mit einem Pauschalurteil disqualifizieren wir eine oder andere Personen ohne Unterschied, ohne Betrachtung der besonderen Umstände, ohne Rücksicht auf den Einzelfall. Gleiches gilt für die CoronaSchVO. Ob während der Haupteinkaufszeit oder nachts um 3, ob ich von Menschen umringt bin oder mutterseelenallein, ob Stadtzentrum oder Trabantenstadt am Rande einer Metropole: Die CoronaSchVO macht KEINEN Unterschied. Stadt ist Stadt. Punkt. Und weiter heißt es pauschal:

 

In Nordrhein-Westfalen gilt die Maskenpflicht (Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) fast im gesamten Stadtgebiet an öffentlichen Orten/Straßen/Plätzen mit der Ausnahme von Grünflächen. [...] Öffentlicher Raum im Sinne dieser Verordnung sind alle Bereiche mit Ausnahme des nach Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs.

§ 13.1 lautet: Die Wohnung ist unverletzlich.


 

Wer nachts um 3 an einer menschenleeren Kreuzung als Fußgänger darauf wartet, dass die Ampel von Rot auf Grün springt, hat einen Knall! Ein solches Verhalten ist zwar gesetzeskonform, zugleich aber unsinnig. Denn wenn OBJEKTIV (objektiv ist, was sich im Leben, in unserer Gesellschaft bewährt hat) ausgeschlossen werden kann, dass mich nachts um 3 ein Auto überrollt, weil ich bis zum Horizont weder ein Auto sehe, höre, erwarte, dann – Recht und Gesetz hin oder her – ist es absurd, allein auf weiter Flur an einer roten Fußgängerampel geduldig auf das grüne Männchen zu warten.

 

Genauso verhält es sich mit der Coronaschutzverordnung. Wenn ich durch die Vorstadt spaziere, es sind zwar Menschen unterwegs, aber mit deutlichem Abstand – manche 10, manche gar 50 Meter entfernt, es geht ein frischer Wind um, ich bewege mich zügig vorwärts, labere niemanden an: WARUM muss ich in einer solchen Situation eine Maske tragen, wenn OBJEKTIV ausgeschlossen ist, dass ich jemanden anstecke noch dass mich jemand ansteckt?! Weil es in der Coronaschutzverordnung steht. Und weil das Ordnungsamt und die Polizei vermutlich komplett humorlos sind und keine Zeit, keine Lust, keinen Nerv haben, sich immer wieder neu bei Verstößen gegen CoronaSchVO auf langatmige Diskussionen einzulassen.

 

Das Pauschalurteil und die CoronaSchVO sind in ihrer kompletten Ignoranz der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort Geschwister im Geiste. Gesunder Menschenverstand und Eigenverantwortung werden dem Bürger bei der Eindämmung der Pandemie abgesprochen, während die zum Teil unklare Faktenlage im Hinblick auf die Quellen der Virenverbreitung und damit einhergehend die fehlende/mangelhafte Evidenz der Wirksamkeit der pauschal dekretierten Anordnungen ausgeblendet werden. Dass dieses Vorgehen einer Kollektivhaftung gleichkommt, da die Grenzüberschreitung einiger weniger zu einer gesamtgesellschaftlichen „Bestrafung“ führt, kann wohl kaum angezweifelt werden – egal wie sich der Gesetzgeber sprachlich-juristisch ausdrücken möge.

 

 

 

Nota bene vom 10.11.2020: Manchmal ist es doch von Nutzen, dass wir in unserem Land verrentete Querulanten haben, die weder Kosten noch Mühen scheuen, um mit ihren Anwälten vor Gericht ziehen und gegen alles und jeden zu klagen. So geschehen in Sachen "Maskenpflicht in Düsseldorf" – die ursprünglich geltende Allgemeinverfügung wurde aufgehoben und durch eine rechtssicherere ersetzt. Das zeichnet dann doch unseren Rechtsstaat aus, dass sich die Stärke des Rechts darin zeigt, dem Recht des vermeintlich Stärkeren seine Grenzen aufzuweisen.

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Kommentare: 1
  • #1

    Baronin von Habenichts (Montag, 16 November 2020 10:30)

    Lieber Üti,

    "Manchmal ist es doch von Nutzen, dass wir in unserem Land verrentete Querulanten haben, die weder Kosten noch Mühen scheuen, um mit ihren Anwälten vor Gericht ziehen und gegen alles und jeden zu klagen."

    Wie gesagt: Nicht jeder beschwert sich nur, sitzt auf seinem Arsch, machst alles mit, lässt sich alles gefallen sondern hat die Eier hat fuer seine Rechte zu kämpfen.

    Ist es ein wohliges Gefühl vom Einsatz engagierter Menschen zu profitieren, die du als Querulanten verunglimpfst?

    Wie es aussieht sind es im Irrenhaus Deutschland nämlich einzig die "Aufmüpfigen, Querdenker, Covidioten, Reichsbürger, Nazis, Aluhutträger und Verschwörungstheoretiker" die für eine positive Wende verantwortlich sein KÖNNTEN!
    Wenn man deren Meinung nicht vertritt, dann sollte man doch auch so konsequent sein sich von diesen zu distanzieren und in diesem Fall weiter die Rotzfahne vor der Visage zu tragen!


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